Wenn der vorauseilende Gehorsam dem galoppierenden Wahnsinn immer eine
Nasenlänge voraus ist, befinden wir uns zweifellos in der Schweiz.
Dies sei hier aber nur am Rande bemerkt, denn die
Hundekotaufnahmepflicht ist so alt wie die Welt und liess sich noch nie
mit dem Straftatbestand des vorauseilenden Gehorsams in Verbindung bringen.
Wie ich dazu komme,
die beiden Dinge in einen offenbar völlig aus der Luft gegriffenen
Zusammenhang zu bringen, weiss ich nicht.
Henusode, die
Hundekotaufnahmepflicht - zweifellos eine der famosesten
Errungenschaften gesellschaftlichen Zusammenlebens - existierte
faktisch
eigentlich schon, als es noch gar keine Vierbeiner gab und der
Rhonegletscher das Mittelland noch emsig mit Findlingen
zumüllte. Sie reiht sich ein in eine bemerkenswerte Liste anderer
Aufnahmepflichten, die da sind verbrieft (Auszug):
Im Schiesswesen (Aufnahme von Schützen die das obligatorische Bundesprogramm
schiessen) oder bei den Webstübelern (Aufnahme von fallengelassener
Fäden).
Nicht mehr ganz Herr seiner Sinne:
D J B r u t a l o @ S ç h n u l l i b l u b b e r.ç h