dringender Blödsinnalarm
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 02. September 2008
Betrunken im Dienst
In der Kantine bei der Telecom in Nürnberg trank ich die ganze
Zeit diese ungeniessbare Apfelsaftschorle. Schliesslich muss ja nach
dem Essen auch noch gearbeitet werden und schliesslich muss der
Flüssigkeitsbedarf, laut den vereinigten Sprudelproduzenten, drei
Liter am Tag mindestens betragen. Damit ist jetzt aber entschieden SCHLUSS!
Aus Deutschland weiss man, dass das Biertrinken auch während der
Arbeitszeit zum guten Ton
gehört und es deshalb auch in Betriebskantinen alkoholhaltige
Getränke gibt. In der Schweiz wird dies ja bereits
arbeitsrechtlich verboten. Der Schritt, mittags zur Flasche zu greifen
ist also durchaus nachvollziehbar. Der Grund warum ich das nicht
längst getan habe: schlichtement unerklärlich.
Gefördert wir der Konsum vergorener Säfte zusätzlich
durch finanzielle Anreize. Der Preis für das Menü ist der
gleiche, egal ob der Magen mit 3dl ungeniessbarem Blubberwasser aus der
Chemiefabrik gequält wird oder mit einem, nach dem Deutschen
Reinheitsgebot gebrauten Leckerli in der handlichen Halbliterpulle (Stüpper).
Beim Zusammenstellen meines Mittagstisches fährt meine Hand
neuerdings zielgerichtet in das Kühlfach, wo das gute Zirndorfer Landbier steht. Zum
wegspülen der zweifelhaften Speisen (auch:Mampf) eignet es sich
hervorragend.
Restlos überzeugen tut dabei der Aufdruck auf der rückseitig
angebrachten Etikette. Da steht als Einleitung: "Wir geben dem
kontrollierten Anbau den Vorzug".
Das kann nur bedeuten, dass nur ein kleiner Anteil von Hopfen und Malz,
aus Wildwuchs gewonnen wird.
Prost
*****
Jäh aus dem Zusammenhang gerissen werden
TTHäbeni.
D J B r u t a l o @ s c h n u l l i b l u b b e r . c h-
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Kommentare (7)
- Etwas Senf dazu?
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