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02. September 2008 Betrunken im Dienst In der Kantine bei der Telecom in Nürnberg trank ich die ganze Zeit diese ungeniessbare Apfelsaftschorle. Schliesslich muss ja nach dem Essen auch noch gearbeitet werden und schliesslich muss der Flüssigkeitsbedarf, laut den vereinigten Sprudelproduzenten, drei Liter am Tag mindestens betragen. Damit ist jetzt aber entschieden SCHLUSS! Aus Deutschland weiss man, dass das Biertrinken auch während der Arbeitszeit zum guten Ton gehört und es deshalb auch in Betriebskantinen alkoholhaltige Getränke gibt. In der Schweiz wird dies ja bereits arbeitsrechtlich verboten. Der Schritt, mittags zur Flasche zu greifen ist also durchaus nachvollziehbar. Der Grund warum ich das nicht längst getan habe: schlichtement unerklärlich. Gefördert wir der Konsum vergorener Säfte zusätzlich durch finanzielle Anreize. Der Preis für das Menü ist der gleiche, egal ob der Magen mit 3dl ungeniessbarem Blubberwasser aus der Chemiefabrik gequält wird oder mit einem, nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebrauten Leckerli in der handlichen Halbliterpulle (Stüpper). Beim Zusammenstellen meines Mittagstisches fährt meine Hand neuerdings zielgerichtet in das Kühlfach, wo das gute Zirndorfer Landbier steht. Zum wegspülen der zweifelhaften Speisen (auch:Mampf) eignet es sich hervorragend. Restlos überzeugen tut dabei der Aufdruck auf der rückseitig angebrachten Etikette. Da steht als Einleitung: "Wir geben dem kontrollierten Anbau den Vorzug". Das kann nur bedeuten, dass nur ein kleiner Anteil von Hopfen und Malz, aus Wildwuchs gewonnen wird. Prost ***** Jäh aus dem Zusammenhang gerissen werden TTHäbeni. D J B r u t a l o @ s c h n u l l i b l u b b e r . c h - |